Seit dem 3. April 2022 gilt die neue, grundlegend veränderte Corona-Verordnung. Mit dieser neuen Verordnung fallen in Baden-Württemberg weitreichende Schutzmaßnahmen weg.
Unsere Kanzlei möchte jedoch weiterhin so sicher wie nur möglich arbeiten, das heißt,
- unseren Mandanten bei ihren Besuchen in unserem Haus größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, indem die Mitarbeiter sich vor Besuchen von Mandanten immer testen und die Mandanten mit Maske empfangen.
=> An dieser Stelle möchten wir auch Sie, liebe Mandanten, fragen, ob Sie sich weiterhin vor einem Mandanten-Termin in unserer Kanzlei selbst testen möchten - wir versuchen einfach, alle Ansteckungsgefahren so gut wie möglich auszuschließen, im Detail steckt dennoch niemand.
- unseren im Büro arbeitenden Kolleginnen und Kollegen eine möglichst ansteckungsfreie Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, indem auch wir uns weiterhin testen und noch für eine gewisse Zeit außerhalb unserer Arbeitszimmer Masken tragen.
Safety first - wir versuchen es! Und freuen uns, wenn Sie mitmachen!
Ihr Team der BÄUERLE . Steuerberatungsgesellschaft mbH