Teamleiterin Ela Bäuerle
BÄUERLE . Leistungen
Lohnbuchhaltung.
Die monatliche Gehaltsabrechnung ist für jeden Angestellten etwas ganz Besonderes und von hohem Stellenwert. Jeder Arbeitgeber sollte darauf achten, dass dieses Dokument fristgerecht und korrekt übermittelt wird.
Im Lohnbuchhaltungsbereich ist der Gesetzgeber sehr aktiv. Jedes Jahr gibt es hier viele Veränderungen, die zu beachten sind, damit es nicht bei den lückenlosen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen Überraschungen gibt.
Unser Lohnteam freut sich auf Ihre Anfrage!
Von der digitalen Abfrage und Übermittlung der Personalstammdaten bis zur Lohnüberweisungsfreigabe übernehmen wir alles für unseren Mandanten. Sämtliche Meldungen an Behörden und Institutionen erledigen wir ebenfalls für Sie!
Wir sind die Kümmerer.
Was beinhaltet die Lohnbuchhaltung?
1.- 6. Neuanlage Ihres Unternehmens in der Lohnbuchhaltung
1. Im Erstgespräch werden die Bedürfnisse des Unternehmens geklärt. Die kompletten Firmenstammdaten werden aus dem von der Kanzlei zur Verfügung gestellten Mandatenstammdatenblatt in unser EDV-System eingepflegt.
2. Sofern Sie bisher noch keine Arbeitnehmer beschäftigt haben, wird von uns beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer für Ihr Unternehmen beantragt.
3. Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die erste Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Pflicht-Unfallversicherung für alle Ihre Arbeitnehmer außer Gesellschafter-Geschäftsführer).
4. Die Personaldaten Ihrer Mitarbeiter werden aus dem von uns entwickelten Personal-Fragebogen (Arbeitshilfen-Lohnbuchhaltung) für den jeweiligen Mitarbeiter erfasst.
5. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Überprüfung von Arbeitsverträgen mit Ihren Arbeitnehmern.
6. Wir arbeiten immer mit den Einzugsermächtigungen für das Finanzamt ( für die zum 10. des Folgemonats fällige Lohnsteuer) sowie für alle Krankenkassen (für die zum 25. des laufenden Monats fälligen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung).
Für die Gastronomie- und Baubranche sind noch zusätzliche Themen zu beachten.
7. -11. Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
7. Sie übermitteln uns monatlich per Mail, spätestens bis zu dem vorher vereinbarten Fixtermin, ob es Änderungen im Lohnbereich gibt oder NICHT.
8. Daraufhin erstellen wir die Abrechnungen für die jeweiligen Mitarbeiter, die Lohnsteueranmeldung, die Sozialversicherungmeldungen und gegebenenfalls die Erstattungsanträge für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Die Übermittlung aller Meldungen erfolgt elektronisch aus dem System.
9. Die notwendigen Lohnunterlagen für Ihr Unternehmen erhalten Sie digital per E-Mail in PDF-Form.
10. Die Auswertungen Ihrer Mitarbeiter stehen im Online-Portal ("Arbeitnehmer-Online") jederzeit zum Abruf bereit. Hierfür ist eine einmalige vorherige Registrierung durch Ihren Mitarbeiter notwendig.
11 . Um einen optimalen Ablauf zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, die Lohn- und Gehaltszahlungen an Ihre Mitarbeiter bei Ihrer Bank durch uns freigeben zu lassen. Hierfür benötigen wir lediglich eine Vollmacht von Ihnen. Diese ist nur auf die Fax-Freigabe der Lohnzahlungen beschränkt.
12. Sonstige Beratungen
12. Sonstige Beratungsthemen im Lohn- und Gehaltsbereich
- Stundensatz-Kalkulationen
- Musterberechnungen für unterschiedliche Lohn- und Gehaltshöhen, inklusive Berechnung der Arbeitgeberbelastungen
- Optimierung der Gehaltsbestandteile nach steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
- Prüfung von steuerlichen Aspekten eines Arbeitsvertrages
- Betriebliche Altersvorsorge
- Reisekostenabrechnung
- Lohnpfändungen
Die Beratungsthemen werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
13. Betreuung von Betriebsprüfungen
13. Folgende Prüfungen im Lohn- und Gehaltsbereich werden durch uns betreut:
- Lohnsteueraußenprüfung durch das Finanzamt
- Sozialversicherungs- und Künstlersozialkassenprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaftsprüfung
Die Betreuung umfasst die Terminvereinbarung, die Unterlagenvorbereitung, die Datenbereitstellung (meist elektronisch) und die eigentliche Betreuung der Prüfung in unserem Haus oder vor Ort sowie die Schlussbesprechung. Abgeschlossen ist die Prüfung mit der Auswertung des Prüfungsberichts und der Kontrolle der Bescheide.
Die Prüfungsbetreuung wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Insbesondere bei Sozialversicherungsprüfungen wird versucht, den Aufwand durch sogenannte Sammelprüfungen (Hier werden mehrere Mandanten für eine Prüfungswoche zusammengefasst) in der Kanzlei zu minimieren.
Weitere Infos
Mehr Infos zu weiteren Leistungen von BÄUERLE . Steuerberater
- Einkommensteuer
- Finanzbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Beratung
Ansprechpartner
Weitere Ansprechpartner zum Thema Lohnbuchhaltung finden Sie auf unserer Teamseite.