In Abhängigkeit von der Teamgröße muss ein Unternehmen über eine bestimmte Anzahl an betrieblichen Ersthelfen verfügen. Und alle zwei Jahre sind diese dazu verpflichtet laut Arbeitsschutzgesetz, ihr Wissen aufzufrischen.
Manche Teammitglieder sind da über längere Jahre dabei, schön ist aber, dass auch neue und junge Mitarbeitende Interesse daran haben, Ihr Wissen aufzufrischen und damit im Ernstfall innerhalb der Kanzlei zur Verfügung zu stehen. Denn jeder Handgriff muss dann sitzen!
Der Erste-Hilfe-Kurs 2026 hat gerade stattgefunden und wir sagen DANKE AN ALLE TEILNEHMENDEN FÜR IHR ENGAGEMENT UND IHREN EINSATZ!


