FachNews

Neuerung für Kapitalgesellschaften: Erhalt Rechnungen vom Bundesanzeiger

Liebe Mandanten,

seit dem 01.07.26 werden für Kapitalgesellschaften alle Leistungen des Bundesanzeigers für die Veröffentlichung, Hinterlegung oder das Transparenzregister direkt mit der Gesellschaft abgerechnet. Bislang erhielten Sie die Bundesanzeiger-Rechnungen immer über die Kanzlei. 

Das heißt, Sie bekommen künftig Rechnungen direkt vom Bundesanzeiger per E-Mail zugeschickt. In der Regel wird es eine Rechnung pro Jahr sein, die nach der Veröffentlichung/Hinterlegung des Jahresabschlusses verschickt wird.

Unser Hinweis: Prüfen Sie diese Rechnungen jedoch intensiv auf Korrektheit (Prüfung der angegebenen Kontonummer, auf die der Betrag überwiesen werden soll - die IBAN darf nicht auf ein z.B. griechisches, polnisches oder rumänisches IBAN-Kürzel lauten, sondern auf DE = Deutschland!) , da in der Vergangenheit schon Fake-Rechnungen von Betrügern im Umlauf waren, die scheinbar vom Bundesanzeiger versandt worden sein sollten!

Herzliche Grüße von Ihrem Team der BÄUERLE . Steuerberatungsgesellschaft mbH

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