Liebe Mandanten,
seit dem 01.07.26 werden für Kapitalgesellschaften alle Leistungen des Bundesanzeigers für die Veröffentlichung, Hinterlegung oder das Transparenzregister direkt mit der Gesellschaft abgerechnet. Bislang erhielten Sie die Bundesanzeiger-Rechnungen immer über die Kanzlei.
Das heißt, Sie bekommen künftig Rechnungen direkt vom Bundesanzeiger per E-Mail zugeschickt. In der Regel wird es eine Rechnung pro Jahr sein, die nach der Veröffentlichung/Hinterlegung des Jahresabschlusses verschickt wird.
Unser Hinweis: Prüfen Sie diese Rechnungen jedoch intensiv auf Korrektheit (Prüfung der angegebenen Kontonummer, auf die der Betrag überwiesen werden soll - die IBAN darf nicht auf ein z.B. griechisches, polnisches oder rumänisches IBAN-Kürzel lauten, sondern auf DE = Deutschland!) , da in der Vergangenheit schon Fake-Rechnungen von Betrügern im Umlauf waren, die scheinbar vom Bundesanzeiger versandt worden sein sollten!
Herzliche Grüße von Ihrem Team der BÄUERLE . Steuerberatungsgesellschaft mbH