Hinweis zu folgenden Finanzamtsschreiben

Liebe Mandanten,

seit Kurzem gehen diese Schreiben der Finanzämter an Personen, die als sogenannte Klein-Selbstständige gelten und im Rahmen ihrer Steuererklärungen für ihre kleinen Gewerbe Einnahmen-Überschuß-Rechnungen (EÜR) erstellen. Sie werden aufgefordert, nun innerhalb recht kurzer Zeit ihre Steuererklärungen abzugeben.

Liegen uns von unseren Mandanten Empfangsvollmachten für das Finanzamt vor, erhalten wir als ihr Steuerberater diese Schreiben und können agieren. Nachdem die Finanzämter jedoch kürzlich bei sich eine interne Umstellung vorgenommen haben, kann dies zur Folge haben, dass wir unter Umständen nicht für alle nun kontaktierten Mandanten eine Empfangsvollmacht besitzen, sodass eben Sie die Anschreiben direkt erhalten.


Wie gehen Sie dann vor?

- Schicken Sie Ihrem Berater in unserer Kanzlei diese Schreiben einfach umgehend per Mail zu

- Wir setzen uns direkt mit dem Finanzamt in Verbindung, sodass die Abgabefrist erweitert wird

- Und wir senden Ihnen im Gegenzug eine Empfangsvollmacht für das Finanzamt zu, mit der Bitte uns diese unterschrieben zurück zu senden, sodass wir zukünftig auch für Ihr Kleingewerbe die Korrespondenz des Finanzamtes erhalten.

Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater

KanzleiNews

Ein froher Ostergruß

Mehr ...

KanzleiNews

Dominik Simon besteht Steuerberaterprüfung mit Bravour

Mehr ...

FachNews

Wichtig für Arbeitgeber: Sofortmeldungen an die Sozialversicherung

Mehr ...

KanzleiNews

Faschingsdienstag in der Kanzlei...

Mehr ...

FachNews

Das neue Wachstumschancengesetz

Mehr ...