Liebe Mandanten, wir möchten Sie heute darüber informieren, was Sie ab 01.01.2025 in Bezug auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) beachten müssen.
Im Anhang haben wir hierzu für alle gewerblichen Mandanten folgende Unterlagen beigefügt:
- Infopunkt zur E-Rechnung
- Infopunkt zur Rechnungsanforderung
- E-Rechnung kompakt – alles auf einen Blick
Für jegliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter e-rechnung@baeuerle-steuerberater.de zur Verfügung - Frau Mahmutovic und Frau Schwab werden Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen.
Erhalten Sie als Privatpersonen zukünftig E-Rechnungen, ist es zum Auslesen dieser Rechnungsart erforderlich, diese über einen e-Rechnungs-Viewer zu öffnen. Hier bietet sich zum Beispiel der kostenlose Quba-Viewer an.
Ihr Team der BÄUERLE.Steuerberatungsgesellschaft mbH