Liebe Arbeitgeber,
ein unterschätztes Bußgeldrisiko bergen die häufig zu spät erfolgten Meldungen von Mitarbeitern zur Sozialversicherung.
Denn als Arbeitgeber kann die Sofortmeldepflicht zum teuren Ärgernis werden. In bestimmten Branchen müssen neue Beschäftigte umgehend der Sozialversicherung gemeldet werden – schon vor Beginn der Tätigkeit. Wer betroffen ist und wie die Meldung zu erfolgen hat, ist häufig nicht bekannt.
In unserem neuen Erklärvideo finden Sie erste Infos:
- für welche Branchen die Sofortmeldepflicht gilt,
- was bis wann an wen zu melden ist,
- wann und in welchem Umfang Bußgelder drohen,
- welche zusätzlichen Pflichten Arbeitnehmer treffen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit diesem Thema vertraut zu machen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Klicken Sie hier direkt auf unsere Erklärvideo-Seite.
Und melden Sie sich bei Fragen dazu gerne bei unserem Lohn-Team.
Ihr TEAM von der BÄUERLE . Steuerberatungsgesellschaft mbH