Liebe Mandanten,
die Hilfspakete der Bundesregierung gehen in die nächste Runde - so kann seit gestern, dem 11. Februar 2021, die Überbrückungshilfe III beantragt werden.
Wir, Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater, sind bereit für Ihre neue Antragstellung!
Seit Beginn der Corona-Krise beschäftigen sich in der Tat zwei unserer Mitarbeiter ausschließlich mit der Antragstellung für diejenigen unserer Mandanten, die von der Pandemie und den Lockdown-Beschränkungen betroffen UND auch für die Hilfsmaßnhamen berechtigt sind - berechtigt sind zum großen Bedauern aber leider nicht alle Betroffenen.
Es ist unser großes Anliegen, unseren Mandanten die größtmögliche Unterstützung bei der Antragstellung zukommen zu lassen und wir werden alles versuchen, die Anträge so schnell wie möglich stellen zu können.
Wenn Sie nun, liebe Mandanten, den Eindruck haben, dass Sie die Bedingungen für das neue Paket der Überbrückungshilfe III erfüllen und dazu berechtigt sind, dürfen Sie sich gerne umgehend bei uns melden. Um die Daten, die für die Antragstellung erforderlich sind, so schnell wie möglich zur Verfügung zu haben, erhalten Sie im ersten Schritt eine Checkliste für alle Daten zugesandt, die Sie uns im Vorfeld - über die uns von Ihnen bekannten Daten noch hinausgehend - zusenden müssen.
Packen wir es gemeinsam an - Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater