Liebe Häusle- und Grundbesitzer,
Sie haben ja alle in der Vergangenheit beim Finanzamt Grundsteuererklärungen eingereicht.
Wenn Sie seit Abgabe dieser Erklärungen an Ihren Immobilien Veränderungen vorgenommen haben, müssen diese dem Finanzamt im Rahmen einer Änderungsanzeige mitgeteilt werden. Folgende Veränderungen fallen hierunter:
- Erstmalige Bebauung des Grundstücks
- Anbau oder Umbau
- Kernsanierung oder Abriss
- Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche
- Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume
Änderung der Nutzungsart (z.B. Ackerland wird zu Bauland)
Für die Meldungen gelten folgende Fristen:
Generell hat man bis 31. März des Folgejahres Zeit eine Änderungsanzeige ans Finanzamt zu geben - für Veränderungen, die im Jahr 2025 erfolgten, gilt die Frist bis zum 30. April 2026! Wir bitten Sie, dies zu beachten.HINWEIS: Sollten sich speziell die Eigentumsverhältnisse geändert haben oder ändern, muss keine Änderung gemeldet werden!
Für Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen Frau Mehrle und Frau Wäscher von unserem Grundsteuerteam gerne zur Verfügung.
Ihr Team von der BÄUERLE.Steuerberatungsgesellschaft mbH