Gleich zu Beginn des Jahres 2023 erhalten wir eine Auszeichnung als EXZELLENTER ARBEITGEBER 2023 - darüber freuen wir uns mächtig!
Für 2023 wünschen wir das Allerbeste!
Gleich zu Beginn des Jahres 2023 erhalten wir eine Auszeichnung als EXZELLENTER ARBEITGEBER 2023 - darüber freuen wir uns mächtig!
Für 2023 wünschen wir das Allerbeste!
Ein Riesenberg an Zinsbescheiden
Verfahrensrechtliche Erleichterung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2021 UND Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe
Kanzlei-Adventsgruß
Die Inflationsausgleichprämie: An welche Arbeitnehmer und in welcher Höhe ist sie zu zahlen?