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"Steuerfreies" Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld führt zur Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung für 2020

Steuerfrei? Böse Überraschung.

Die von der Arbeitsagentur ausbezahlten Kurzarbeitergelder und die vom Arbeitgeber ausbezahlten Aufstockungsbeträge, können beim Empfänger zu Steuernachzahlungen führen. Die Bezüge werden nämlich bei der Ermittlung des Steuersatzes mit einbezogen. Dieser „korrekte“ Steuersatz wird dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte angewendet.

Das führt dazu, dass auch viele Arbeitnehmer, die normalerweise keine Steuererklärung abgeben müssen, zur Abgabe verpflichtet sind.

Die Abgabefrist für Bürgerinnen und Bürger, die ihre Erklärung nicht durch einen Steuerberater erstellen lassen, ist der 2. August 2021.

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