Zum 01.01.2025 wurde die Kleinunternehmerregelung reformiert und auf das EU-Ausland ausgeweitet.
Neu sind nicht nur die Umsatzgrenzen und die Folgen bei deren Überschreitung, sondern auch das Meldeverfahren für Unternehmer, die die Vergünstigung im EU-Ausland in Anspruch nehmen möchten. Unsere Infografik bietet einen Überblick über die neue Rechtslage.
Sehen Sie sich hierzu unseren aktuellen BÄUERLE.Infopunkt auf unserer Serviceseite an.
Ihr Team der BÄUERLE.Steuerberatungsgesellschaft mbH