Das Bundeskabinett hat mit der Verabschiedung der elften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe am 23.03.2020 dafür gesorgt, dass die Bau-Mindestlöhne allgemeinverbindlich sind. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30.03.2020 sind die neuen Mindestlohnbestimmungen in Kraft getreten. Lesen Sie hier weiter...
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