Liebe Arbeitgeber,
stehen auch Sie vor der Frage, wie genau Sie Ihren Mitarbeitern die 300 € Zuschuss zu den Energiekosten konkret auszuzahlen haben? Das hört sich erstmal einfach an.
Aber bei der Auszahlung der Energiepreispauschale gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Und das schon bei der Lohnsteueranmeldung für August. Denn ausgezahlt wird die Sonderzahlung zwar in der Regel erst mit dem Septembergehalt, aber bereits für August muss beim Finanzamt gemeldet werden, welche Arbeitnehmer die Pauschale bekommen.
Sehen Sie sich im Servicebereich unser neues BÄUERLE-Erklärvideo dazu an, kurz und aufschlussreich beschrieben. Und wenn Sie darüber hinaus noch Fragen zum Thema haben, rufen Sie gerne unser Lohnteam an.