Besitzen Sie private oder gewerbliche Grundstücke, Ackerflächen, Wohneigentum, Garagen oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb?
Dann sind auch Sie von der Grundsteuerreform 2022 betroffen.
Um eine Neubewertung der Grundsteuer durchführen zu können, benötigt das Finanzamt für jedes des oben genannten Eigentums eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“.
Diese Erklärung muss elektronisch per ELSTER eingereicht werden und es wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.
Grundsätzliche Infos rund um das Thema Grundsteuerreform erhalten Sie hier....