Freistellung vom Rundfunkbeitrag in Ausnahmen möglich

Liebe Mandanten,

wie die Sender ARD, ZDF und das Deutschlandradio mitteilen, können Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls die Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen, wenn eine Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen Anordnung im Rahmen des „Lockdowns“ für insgesamt mindestens drei Monate geschlossen war.

Der Schließungszeitraum müsse – anders als bisher – nicht mehr aus drei zusammenhängenden vollen Kalendermonaten bestehen. Unternehmen könnten für die Ermittlung des „3-Monatszeitraums“ sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.

Sollte Ihr Unternehmen für eine solche Freistellung infrage kommen, melden Sie sich jederzeit gerne bei Ihrem Berater.


Ihr Team von BÄUERLE.Steuerberater

 

Quelle Foto: www.rundfunkbeitrag.de

 

Quelle Foto: www.rundfunkbeitrag.de

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