Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird möglicherweise bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020 ist in der Diskussion.
Wichtig: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können das bis zum 30.06.2021 noch tun.