Corona-Sonderzahlung soll auch in 2021 möglich sein

Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wird möglicherweise bis zum 30.06.2021 verlängert. Eine entsprechende Ergänzung im Jahressteuergesetz 2020 ist in der Diskussion.

Wichtig: Die Fristverlängerung führt nicht dazu, dass ein Unternehmen im ersten Halbjahr 2021 dem gleichen Arbeitnehmer zum zweiten Mal eine steuerfreie Corona-Prämie von 1.500 Euro zahlen kann. Es wird lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrags gestreckt. Von der Regelung profitieren also Unternehmen, die ‒ aus welchen Gründen auch immer ‒ im Jahr 2020 keine steuerfreie Prämie gezahlt haben. Sie können das bis zum 30.06.2021 noch tun.

KanzleiNews

Prämierung des besten WM-Trikots in der Kanzlei

Mehr ...

FachNews

Neuerung für Kapitalgesellschaften: Erhalt Rechnungen vom Bundesanzeiger

Mehr ...

KanzleiNews

Unser Sommer-Kanzleiausflug - ein tolles Team-Event im schönen Esslingen

Mehr ...

KanzleiNews

10. Jubiläum bei Firmenlaufteilnahme

Mehr ...

KanzleiNews

Das Ende der Bundesliga-Saison bedeutet das Ende des BÄUERLE-Tippspiels

Mehr ...