KanzleiNews

Branchenweite Gebührenerhöhung

Sehr geehrte Mandanten,

wie Sie sicher wissen, richtet sich das Steuerberaterhonorar nach den Vorschriften der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Hier haben sich zum 01.07.2020 bereits Änderungen ergeben. Mit dieser Gebührenerhöhung um 12 Prozent wurde der wirtschaftlichen Entwicklung und den gestiegenen Kosten seit der letzten Erhöhung im Jahr 2012 Rechnung getragen.

Unsere Kanzlei hat diese Gebührenerhöhung innerhalb der letzten sechs Monate noch nicht umgesetzt und an unsere Mandanten weitergegeben, doch nun müssen auch wir dieser Entwicklung Folge leisten - nicht flächendeckend und pauschal um die genannten 12 Prozent, aber doch im einen oder anderen Bereich.


Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater

 

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