Corona Info

Aufgepasst bei Beantragung von Corona-Hilfen!

Die Bundesregierung bringt immer mehr Unterstützungspakete auf den Weg, um unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen im Dauerlockdown vermeintlich kurzfristig unter die Arme zu greifen.

Vermeintlich kurzfristig deshalb, weil die Fördermaßnahmen für immer wieder unterschiedliche Zeiträume gelten (teilweise rückwirkend und sich überschneidend), mal auf genauen Liquiditätszahlen beruhen, die Unternehmer mithilfe ihrer Steuerberater ermitteln müssen, dann wieder Zukunfstprognosen mit einschließen, die für alle Beteiligte nur schwer zu machen sind. Die Anträge für die einen Hilfsgelder können nur Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für ihre Mandanten an die L-Bank stellen, andere Pakete können durch die Betroffenen selbst beantragt werden. Über das Thema Probleme bei den sehr späten Auszahlungen wurde berechtigterweise schon ausführlich kritisch in der Presse berichtet.  

Was aber kaum zum Audruck gebracht wird, weder über Website-Informationen der Ministerien oder der L-Bank, noch über die Medien ist, dass am Ende eines zugrunde liegenden Zeitraumes immer eine Schlussabrechnung stattfindet, ob die erstattete Summe aufgrund der Prognoserechnung auch korrekt ist. Differenzen werden nach beiden Seiten ausgeglichen, d.h. es kann dann zu nachträglichen Auszahlungen oder auch zu Teil – oder Komplettrückzahlungen kommen und das meist in einer Situation der Unternehmen, die sich häufig im Gegensatz zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht wirklich verbessert hat. Für viele unzumutbar.

Wichtiger Hinweis zur aktuell zu beantragenden NEUSTARTHILFE FÜR SOLO-SELBSTÄNDIGE:

Derzeit können sowohl die Stabilisierungshilfe 2, die Überbrückungshilfe 3 sowie neu die Neustarthilfe beantragt werden, wobei die zuletzt genannte von Solo-Selbständigen selbst beantragt werden muss, während die Anträge für die beiden ersten wieder über Steuerberater gestellt werden müssen.

FAKT IST JEDOCH (und das ist nicht wirklich offensichtlich dargestellt), dass neben der rein an Umsatzminderungen orientierten Neustarthilfe, in Höhe von einmalig maximal 7.500 €,  keine weiteren Hilfen mehr parallel beantragt werden können. Ein Antrag auf Neustarthilfe schließt weitere Hilfsprogramme aus!

Bei der branchenbezogenen Stabilisierungshilfe und der Überbrückungshilfe 3 gibt es ebenfalls spezielle gegenseitige Ausschlusskriterien, die geprüft werden müssen.

Es sollte deshalb im Vorfeld VOARB BEGUTACHTET UND BERECHNET werden, welche Hilfe am sinnvollsten ist. Gestellte Anträge auf Neustarthilfe können nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Weiterhin ist der Begriff „unbürokratisch“ für uns das Unwort 2021. Die Anträge sind, auch Dank der katastrophalen Software und Eingabemasken, extrem viel Aufwand. Immer wieder teils doppelte Rückfragen und Zusatzanforderungen von der L-Bank kosten immens Zeit. Von fehlenden Ansprechpartnern für Rückfragen ganz zu schweigen. Natürlich versuchen wir den betroffenen Mandanten hier mit extra dafür freigestellten Kollegen zu helfen. Trotzdem ist leider größte Geduld nötig, bis alles verarbeitet werden kann.

Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater

 

Foto: Bundesregierung/Stutterheim Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neustarthilfe-1854586

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