FachNews

Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können

Jahrzehntelang war es wenigen Steuerpflichtigen vorbehalten, die Kosten für berufliche Arbeit in den eigenen vier Wänden von der Steuer abzusetzen. Mit Corona kam dann die Homeoffice-Pauschale. Die wurde ab 01.01.2023 durch eine neue Pauschale ersetzt und sogar ausgeweitet. Jetzt kann man pauschal 6 € pro Tag im Heimbüro für bis zu 210 Tage im Jahr absetzen – also bis zu 1.260 €. Und das ohne weitere Nachweise. Nachteil: Die Pauschale von 6 € dürfte in viele Fällen nicht alle tatsächlichen Kosten abdecken.

Aber es gibt auch die Möglichkeit, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen. Dafür müssen Sie weiterhin

  • ein separates Arbeitszimmer haben und
  • dort den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeiten haben.
     

Welche Anforderungen konkret an das Arbeitszimmer und die Tätigkeit gestellt werden, zeigt unser Erklärvideo „Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können“.

Klicken Sie es an unter https://www.baeuerle-steuerberater.de/service/baeuerle-erklaervideos.html

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