Dieselskandal, Fahrverbote in Innenstädten und nicht zuletzt zusätzliche steuerliche Förderungen regen Überlegungen zur Anschaffung von E-Fahrzeugen in Unternehmen an.
Seit 1.1.2019 wird die Überlassung von E-Fahrzeugen an Arbeitnehmer stärker gefördert: Für Elektro-Firmenwagen wird nur die halbe „Dienstwagensteuer“ fällig, Jobfahrräder sind für Mitarbeiter sogar steuerfrei.
Unser neuestes BÄUERLE.Erklärvideo „E-Fahrzeuge für Mitarbeiter: Neue Steuervergünstigungen für Auto und Jobrad“ erklärt Ihnen kurz und prägnant die Voraussetzungen für die steuerlichen Begünstigungen.
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