Krankenkassenzugehörigkeit
Ein neu eingestellter versicherungspflichtiger Mitarbeiter muss seinem Arbeitgeber unverzüglich eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einer (von ihm gewählten) Krankenkasse vorlegen. Tut er dies nicht innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsantritt bzw. nach Eintritt der Versicherungspflicht, geht das Kassenwahlrecht auf den Arbeitgeber über. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den neuen Mitarbeiter nicht auf seine Pflicht zur Vorlage der Kassenbescheinigung hingewiesen hat.
Kurzfristige Aushilfen
Vor allem während der Urlaubsmonate im Sommer sind kurzfristige Aushilfen beliebt. Wichtig! Für eine spätere Sozialversicherungsprüfung muss der Arbeitgeber die kurzfristige Beschäftigung durch Vorlage eines unterschriebenen Arbeitsvertrags nachweisen. Der Arbeitnehmer muss zudem eine Erklärung unterschreiben, dass er während der Ausübung der kurzfristigen Beschäftigung keinen Minijob und auch in diesem Kalenderjahr noch keine kurzfristige Tätigkeit ausgeübt hat. Nur so kann sich der Arbeitgeber vor einer Nachzahlung von Beiträgen schützen.
Behinderte Mitarbeiter in Unternehmen
8,7% der deutschen Gesamtbevölkerung sind behindert. Bei den 25- bis 35-Jähringen ist jeder 48. sogar schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50%). Auch viele Firmen beschäftigen behinderte Mitarbeiter, zumal ab 20 Arbeitnehmern eine Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte besteht.
Die Schwerbehindertenabgabe ist ein kompaktes Thema. Wir haben für Sie auf unserer Homepage <link service download arbeitshilfen-lohnbuchhaltung.html>www.baeuerle-steuerberater.de/service/download/arbeitshilfen-lohnbuchhaltung.html wieder ein Rundschreiben August 2011 erstellt, in welchem Sie nähere Informationen zu diesem Thema erhalten.