Die meisten buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden, die Bargeschäfte tätigen, haben heutzutage eine elektronische Kasse. Die Kasse übernimmt gleichzeitig die Kassenbuchfunktion. Kassen, Waagen, Taxameter und Wegstreckenzähler müssen spätestens seit 2017 jeden Vorgang einzeln aufzeichnen können und nun auch dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ genüge tragen.
Worauf Sie beim Kassenkauf achten sollten? Auf vier Fragen kommt es an. Schauen Sie sich das Video auf unserer Webseite an: https://www.baeuerle-steuerberater.de/service/baeuerle-erklaervideos.html
Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater