Immer wieder stellen wir bei Mandantengesprächen fest, dass keine Vorsorgevollmachten vorhanden sind. Wer entscheidet denn, wenn man selbst handlungsunfähig ist? Wenn keine Regelung da ist, muss hier ein vom Amtsgericht bestellter Pfleger entscheiden. Aber will man das wirklich?
Wir empfehlen, dies selbst in die Hand zu nehmen und eine schriftliche Regelung zu treffen. Ob diese notariell sein muss, hängt von den vorhandenen Vermögenswerten ab. Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht/Generalvollmacht für den Fall der Fälle haben. Sprechen Sie uns gerne darauf an.