Immer wieder wird aufgrund der Gesetzesregelung seit 01.01.2010 für die Übernachtung auf der Hotelrechnung versucht, alles mit 7% Umsatzsteuer abzurechnen.
Häufig wurde das Frühstück mit dem Ausweis „Zusatzleistung ohne Berechnung“ versehen und dann die komplette Rechnung mit 7% Umsatzsteuer ausgestellt.
DOCH ACHTUNG: Dies ist definitiv ein Umgehungstatbestand und wird so nicht anerkannt. Die Finanzverwaltung kürzt dann die Rechnung einfach um 20% und berechnet das Frühstück weiter mit 19%.
Deshalb unsere Empfehlung: Klarer Ausweis beider Positionen, getrennt voneinander.