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Übernachtung mit Frühstück oder ohne?

Immer wieder wird aufgrund der Gesetzesregelung seit 01.01.2010 für die Übernachtung auf der Hotelrechnung versucht, alles mit 7% Umsatzsteuer abzurechnen.

Häufig wurde das Frühstück mit dem Ausweis „Zusatzleistung ohne Berechnung“ versehen und dann die komplette Rechnung mit 7% Umsatzsteuer ausgestellt.

DOCH ACHTUNG: Dies ist definitiv ein Umgehungstatbestand und wird so nicht anerkannt. Die Finanzverwaltung kürzt dann die Rechnung einfach um 20% und berechnet das Frühstück weiter mit 19%.

Deshalb unsere Empfehlung: Klarer Ausweis beider Positionen, getrennt voneinander.

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