Wenn Sie für den Fall der Fälle des eigenen Ablebens NICHT mit der gesetzlichen Regelung für den Todesfall einverstanden sind, sollte ein Testament verfasst werden.
Das Testament kann entweder durch einen Notar verfasst und beglaubigt werden oder selbst als handgeschriebene Version mit Datum und Unterschrift. Immer dann, wenn unter anderem verhindert werden soll, dass Vermögensgegenstände durch den Erbfall auf mehrere Personen als Erbengemeinschaft übertragen werden, muss ein Testament dies regeln.
Wer soll von Ihnen wie bedacht und versorgt werden? Welche Erbschafsteuerlichen Konsequenzen hat es wenn Sie nichts regeln?
Wie könnte ein Testament gestaltet werden? Welche Inhalte sind zu bedenken? Wie könnte eine korrekte Formulierung?
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