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Seit 18. September gibt es das neue Baukindergeld

Liebe Mandanten,

seit dem 18.9.2018 ist es nun da... das Baukindergeld ging an den Start!
 

Wer erhält Baukindergeld? Folgende Eckpunkte sind zu beachten:

  • Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland.
  • Förderfähig sind Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Die förderfähige Einkommensgrenze liegt bei 75.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommens pro Jahr und zusätzlich 15.000 € pro Kind.
  • Der Zuschuss beträgt 1.200 € je Kind und pro Jahr, somit erhält eine Familie mit einem Kind über 10 Jahre insgesamt 12.000 €, mit zwei Kindern insgesamt 24.000 €.
  • Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von 10 Jahren.
  • Die Gewährung von Baukindergeld erfolgt rückwirkend ab dem 1.1.2018.
  • Für förderfähige Neubauten muss die Baugenehmigung zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden sein.
  • Für förderfähigen Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.
     

Sind Sie an dieser Förderung interessiert oder ist es für Sie ein Thema, wenden Sie sich gerne jederzeit an unser Einkommensteuer-Team!

 

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