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Neues zum häuslichen Arbeitszimmer

Die Finanzämter in Baden-Württemberg erkennen ab sofort Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1250 Euro an. Mit dieser vorläufigen Regelung zieht das Land die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern. Voraussetzung ist, dass dem Steuerpflichtigen kein anderer Arbeitsplatz für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit zur Verfügung steht.

Für die Zukunft strebt das Land bei der gesetzlichen Neuregelung eine jährliche Pauschale von 960 Euro an. So könnten die Steuerbürger und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlastet werden, weil der Einzelnachweis der Kosten entfallen würde. Der Pauschalbetrag entspricht den durchschnittlichen Kosten, die ein häusliches Arbeitszimmer im Jahr verursacht. Bis zur Neuregelung ergehen alle Einkommenssteuerbescheide vorläufig - unabhängig davon, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer beantragt wurden oder nicht. Damit ist sichergestellt, dass eine gesetzliche Neuregelung jederzeit berücksichtigt werden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Ende Juli verkündeten Beschluss die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig erklärt. Damit können die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend bis 1. Januar 2007 geltend gemacht werden.

Nutznießer des Urteils sind vor allem Lehrer und andere Berufstätige, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

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