Sachzuwendungen an Arbeitnehmer - Geldwerte Vorteile
Auch das Lohn-Team hat sich wieder fortgebildet, dieses Mal über Geldwerte Vorteile.
Unter anderem waren Themenpunkt
1. Geschenke an Arbeitnehmer
2. Dienstwagen 1%-Versteuerung oder Fahrtenbuch?
3. Ansetzung Bruttolistenpreis bei Dienstwagen
4. Welche Geldwerten Vorteile bzw. Sachzuwendungen gibt es noch?
Nachstehend möchten wir Sie kurz über obige Themen informieren:
Zu 1.: Hier ist zu unterscheiden, ob ein persönlicher Anlass vorliegt oder nicht. Dies kann z. B. ein Geschenk zum Geburtstag oder zur Hochzeit an den Arbeitnehmer sein. Bei einem Weihnachtsgeschenk handelt es sich nicht um einen persönlichen Anlass. Sofern es sich um ein Geschenk für einen persönlichen Anlass handelt und das Geschenk den Betrag von 40,00 € brutto nicht übersteigt, liegt Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit vor. Übersteigt der Betrag 40,00 € brutto besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Betrag pauschal versteuert. Bei z. B. Weihnachtsgeschenken erfolgt sofort einen Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber. Die 40,00 €-Brutto-Grenze gilt seit einem Urteil des ODF Rheinland vom 28.03.2012 für Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde.
Zu 2.: Überlassen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Dienstwagen besteht die Möglichkeit, die Nutzung entweder mit 1% vom Bruttolisten-Neupreis zu versteuern oder ein Fahrtenbuch zu führen. Wird der Dienstwagen mit 1% versteuert und führt der Arbeitnehmer parallel trotzdem ein Fahrtenbuch, besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, beim Finanzamt eine Berichtigung des steuerpflichtigen Arbeitslohns vorzunehmen. Dies aber nur, wenn der private Nutzungsanteil des Fahrzeugs (20% der Gesamtkosten) niedriger ist als die 1%-Versteuerung übers Jahr.
Zu 3.: Hier liegt jetzt eine Entscheidung des BFH vom 13.12.2012 vor, wonach bei 1%-Versteuerung der tatsächliche Neupreis bei Erstzulassung anzusetzen ist und nicht der Händlerlistenpreis bzw. Kaufpreis. Bekommt der Arbeitnehmer ist Elektrofahrzeug gestellt, ist der Preis für den Elektromotor lohnsteuerrechtlich herauszurechnen.
Zu 4.: Sachbezüge für Mahlzeiten - Ab 01.01.2013 beträgt der tägliche Sachbezugswert für ein Frühstück 1,60 € (2012: 1,57 €) und für ein Mittag- bzw. Abendessen 2,93 € (2012: 2,87 €). Essensmarken Bekommt der Arbeitnehmer von Ihnen Essensmarken ausgeteilt, ist zu beachten, dass Sie bei Abwesenheit des Arbeitnehmers (Urlaub, Krankheit) die für diese Zeit ausgeteilten Essensmarken wieder zurückfordern. Die Gestellung von Essensmarken kann durch den Arbeitnehmer individuell oder durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden. Der tägliche Betrag der Essensmarke sollte 6,03 € nicht übersteigen (2,93 €+3,10 €), damit der amtliche Sachbezugswert sichergestellt ist.
Natürlich gibt es noch einige andere Sachzuwendungen wie Rabatte, Bereitstellung von Telekommuniationsgeräten, Betriebsveranstaltung usw.
Sollten Sie Fragen hierzu haben, steht Ihnen das Lohn-Team von BÄUERLE . Steuerberater gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns!!!