Dieses Thema ist ein Dauerbrenner und wird bei Prüfungen sehr gerne kontrolliert. Hier besteht für die Auftraggeber ein hohes Risiko, sich auf Nachforderungen an Sozialversicherungsbeiträgen auszusetzen. Kriterien zur Beurteilung der Scheinselbständigkeit sind:
- Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
- Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers
- Trägt der Auftragnehmer ein unternehmerisches Risiko?
Hier muss in der Gesamtbetrachtung deutlich werden, dass der Auftragnehmer nicht wie ein Arbeitnehmer anzusehen ist. Dieses Thema ist sehr heikel und muss individuell betrachtet und gelöst werden.
Für Detailinformationen zu diesem Thema stehen wir Ihnen immer gerne zur Verfügung
Ihr Lohn-Team von BÄUERLE.Steuerberater
Verfasser dieses Beitrages: Marco Lückel/Team Lohn