FachNews

Neues aus den Seminarräumen für 2013 - Reform der "Mini-Jobs"

Liebe Mandanten,
wir hatten Sie bereits auf die neuen gesetzlichen Änderungen für die sogenannten Mini-Jobs hingewiesen, möchten aber noch einmal die Details der neuen Regelungen bekannt geben:

Bei der Reform der Mini-Jobs wurde die Verdienstgrenze auf max. 450,00€ monatlich erhöht. Diese Erhöhung hat aber weitere Folgen und Konsequenzen für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, z. B. bezüglich der Auswirkungen auf bereits vor 2013 zustande gekommene „Bestandsfälle“ und auch auf „neue“ Beschäftigungsverhältnisse. Dabei ergeben sich folgende Kernaussagen:

1. Unveränderte Bestandsfälle bis 400,00€ genießen Bestandsschutz

2. Bei Erhöhungen von Bestandsfällen auf über 400,00€ entsteht die Verpflichtung zur Abrechnung mit vollen Rentenversicherungsbeiträgen. Nur der Arbeitnehmer kann die Entscheidung treffen, dass er nach der alten Methode abgerechnet werden möchte. Das Formular dazu finden Sie im Servicebereich auf unserer Homepage in den Arbeitshilfen für die Lohnbuchhaltung:
<link uploads media personalfragebogen_inkl._vertragliche_regelungen_fuer_minijob__gueltig_ab_01.01.2013_.pdf _blank>Personalfragebogen_inkl._vertragliche_Regelungen_fuer_Minijob__gueltig_ab_01.01.2013_.pdf

3. Bei neuen Beschäftigungen ab 2013 muss generell die Abrechnung mit vollen Rentenversicherungsbeiträgen erfolgen. Die Abrechnung nach der alten Methode ist auch möglich, muss aber auch durch den Arbeitnehmer über das Formular beantragt werden.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen jederzeit gerne über unser Lohn-Team von BÄUERLE.Steuerberater.

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