Vorsicht bei nachträglicher Nettolohnoptimierung
Unternehmensberater und Anlageberater wollen häufig bestehende Arbeitsverträge auflösen und durch neue Verträge mit niedrigerem Bruttogehalt und dafür steuerfreien oder steuerbegünstigten Zusagen ersetzen.
Internetpauschale, Erholungsbeihilfe, Fahrtkostenzuschüsse und Kindergartenzuschüsse können steuerfrei oder pauschal versteuert bezahlt werden, aber nur wenn es sich um freiwillige Zusatzleistungen des Arbeitgebers handelt und nicht um Umwandlung von Bruttolohn.
Ein weiterer kleiner Risikofaktor.