Zwei spezielle Bereiche bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Stolperfallen beinhalten, auf die wir gerne hinweisen möchten:
Das Erfassen von Kraftfahrzeugen im Betriebsvermögen:
- Hat folgenden Vorteil: Die Ansetzung der Fahrzeugkosten (Benzin, Wartung, Abschreibung, Versicherung, etc.) als Betriebsausgabe
- Der Nachweis der betrieblichen Nutzung bei neuen Fahrzeugen im Betriebsvermögen muss zeitnah und über einen repräsentativen Zeitraum (3 Monate) erfolgen. Der betriebliche Nutzungsanteil muss über 10% liegen.
- Die Begründung „anderes Fahrzeug aber gleiches Nutzungsverhalten“ reicht nicht aus, um das neue Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuzuordnen.
- Vor der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs sollte eine Prüfung der Umstände vorgenommen werden, um nachträgliche Probleme zu vermeiden
Einzelfragen zur privaten Nutzung von Kfz im Betriebsvermögen sollten folgendermaßen gestellt werden:
Der Vorteil des Ansatzes der Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe wird durch die Pflicht zur Versteuerung des privaten Nutzungsanteils teilweise gemindert. Diese private Nutzung wird im Betrieb als Betriebseinnahme erfasst. Die Betriebseinnahmen unterliegen auch teilweise der Umsatzsteuer.
Für die Berechnung dieser Betriebseinnahme gibt es 2 Methoden:
1%-Methode:
Voraussetzung: betriebliche Nutzung > 50%
Versteuerung von monatlich 1% des Bruttolistenneupreises für die private Nutzung als Betriebseinnahme und ggf. Versteuerung von 0,03%-Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Vorteil: unkompliziert und wenig Aufwand
Nachteil: eventuell unverhältnismäßig hohe Versteuerung bei älteren Fahrzeugen
Fahrtenbuch:
Voraussetzung: betriebliche Nutzung > 10% und Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches
Aufzeichnungsmerkmale:
- zeitnahe, lückenlose und fortlaufende Erfassung
- Angaben vollständig und in geschlossener Form (keine Loseblattsammlung)
- eine nachträgliche Änderung darf nicht möglich sein
Hierbei werden die entstandenen Gesamtkosten des Fahrzeugs in ein prozentuales Verhältnis zwischen betrieblicher und privater Nutzung gesetzt. Die Gesamtkosten bleiben Betriebsausgabe. Aber in Höhe der privat verursachten Kosten wird eine Betriebseinnahme gebucht.
Vorteil: In der Regel „gerechtere“ und günstigere Versteuerung als bei der 1%-Methode bei hoher betrieblicher Nutzung
Nachteil: aufwendig wegen lückenloser, zeitnaher Erfassung mit strengen Anforderungen
Anmerkung: mittlerweile gibt es elektronische Fahrtenbücher, die die Erfassung einfacher gestalten. Für diese elektronischen Fahrtenbücher gibt es aber auch sehr strenge Anforderungen, die erfüllt werden müssen wie zum Beispiel die Verhinderung von nachträglichen Änderungen.
Hinweis: Es sollte immer individuell die Versteuerungsmethode geprüft werden.
Haben Sie hierzu noch detailliertere Fragen, rufen Sie uns einfach an - wir sind immer gerne für Sie da!
Team BÄUERLE.Steuerberater
Verfasser dieses Beitrages: Marco Lückel/Lohn- und Finanzbuchhaltung