Am 28.12.2012 ist das Bilanzrechtsänderungsgesetz für Kleinstkapitalgesellschaften, das sogenannte MicroBilG, in Kraft getreten.
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechnungslegung für Kleinstbetriebe in Form einer Kapitalgesellschaft zu erleichtern.
Bei Kapitalgesellschaften, bei denen mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschritten sind, handelt es sich um Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. Handelsgesetzbuches.
Bilanzsumme 350.000 €, Umsatzerlöse 700.000 €, im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.
Im Einzelnen sind folgende Erleichterungen vorgesehen: Geringere Gliederungstiefe der Bilanz, verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung, Ausnahmen von den Anhangsangaben und zudem lediglich eine Hinterlegungsoption im Bundesanzeiger anstatt der Offenlegung.
Diese Änderungen finden erstmals auf die Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2012 Anwendung.
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Team BÄUERLE.Steuerberater
Verfasserin dieses Beitrages: Christiane Orlamünderl/Finanzbuchhaltung