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Neues aus den Seminarräumen für 2013

Am 28.12.2012 ist das Bilanzrechtsänderungsgesetz für Kleinstkapitalgesellschaften, das sogenannte MicroBilG, in Kraft getreten.

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Rechnungslegung für Kleinstbetriebe in Form einer Kapitalgesellschaft zu erleichtern.

Bei Kapitalgesellschaften, bei denen mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschritten sind, handelt es sich um Kleinstkapitalgesellschaften i. S. d. Handelsgesetzbuches.

Bilanzsumme 350.000 €, Umsatzerlöse 700.000 €, im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer.

Im Einzelnen sind folgende Erleichterungen vorgesehen: Geringere Gliederungstiefe der Bilanz, verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung, Ausnahmen von den Anhangsangaben und zudem lediglich eine Hinterlegungsoption im Bundesanzeiger anstatt der Offenlegung.

Diese Änderungen finden erstmals auf die Jahresabschlüsse nach dem 31.12.2012 Anwendung.

Haben Sie hierzu noch detailliertere Fragen, rufen Sie uns einfach an - wir sind immer gerne für Sie da!

Team BÄUERLE.Steuerberater

Verfasserin dieses Beitrages: Christiane Orlamünderl/Finanzbuchhaltung

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