In den Teilen 1 - 7 unserer Serie behandelten wir bereits folgende Themen:
- Betriebsprüfungen nehmen weiter zu
- Regierungswechsel und dieersten Vorboten
- Schenkungsteuer bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
-Gelangensbestätigung – BMF verlängert Übergangsfrist bis zum 30. Juni
- Verschärfte Gangart bei verspätet eingereichten Steueranmeldungen
- Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
- Ordnungsgemäße Kassenführung
08/2012 Betriebsprüfung der Sozialversicherung
Inhalte eines entsprechenden Seminars zum Thema „Betriebsprüfung der Sozialversicherung“ waren (1) Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, (2) Statusfeststellungsverfahren, (3) Beschäftigung von Angehörigen, (4) GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer, (5) Freie Mitarbeiter/Problem: Scheinselbständigkeit und (6) Neue Entwicklungen beim Minijob.
Nähere Informationen zu den Punkten (1) bis (6) möchten wir Ihnen in unserer demnächst erscheinenden „Infothek Lohn“ hier auf unserer Homepage mitteilen – ein Blick hierauf lohnt sich!
Wichtiger Hinweis vorab:
1. Es steht folgendes Regierungsvorhaben seit 25.11.2011 im Raum:
a) die Anhebung der Minijobgrenze auf 450,00 € und
b) die Anhebung der Gleitzone auf 450,01 bis 850,00 €.
Weiterhin wurde Folgendes mitgeteilt: Die Minijobber sollen grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sein und Aufstockungsbeiträge zahlen oder sie können auf Antrag hierauf verzichten.
Bisher ist dies aber noch nicht umgesetzt worden. Als nächsten Termin wurde der 01.07.2012 vorgemerkt. Sobald wir etwas wissen, erfahren Sie es gleich von uns.
2. Neben den Prüfungen durch die Dt. Rentenversicherung oder das Finanzamt finden auch Prüfungen durch das Hauptzollamt (HZA) statt (Schwarzarbeit). Das HZA (aber auch die Dt. Rentenversicherung) verlangt die Vorlage von Arbeitszeitnachweisen.
Welche Branchen betrifft dies? Dies können zum Beispiel Baugewerbe, Gebäudereinigungen, Bäckereien sein. Ein Verzeichnis hierüber finden Sie in unserem Bereich Service/Arbeitshilfen Lohn. Führen Arbeitnehmer hier keine Arbeitszeitnachweise, können für den Arbeitgeber „hohe“ Bußgelder entstehen. Wie ein solcher Arbeitszeitnachweis aussehen kann, können Sie ebenfalls aus dem Bereich Service/Arbeitshilfen Lohn entnehmen. Wir empfehlen Ihnen dringendst dafür Sorge zu tragen, dass Ihre Arbeitnehmer diese Nachweise regelmäßig führen.
3. Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe (Unfallversicherung des Auftragnehmers/Baufirma): Bei einem Bauvolumen von über 275.000,00 € sollten sich die Auftraggeber (egal ob es den Bau eines Eigenheims oder Betriebes betrifft) hinsichtlich der Generalunternehmerhaftung unbedingt absichern mittels einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Präqualifikation.
Tritt nämlich der Fall ein, dass die Baufirma zum Beispiel insolvent wird und kann den Beitrag zur Unfallversicherung nicht mehr zahlen, wendet sich die Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungskasse) an den Auftraggeber und fordert von diesem den Beitrag ein. Die zugelassenen Präqualifizierungsstellen finden Sie unter <link http: www.pq-verein.de>www.pq-verein.de.
(Verf.: Ela Bäuerle, Team Lohn)