In den Teilen 1 - 5 unserer Serie behandelten wir bereits folgende Themen:
- Betriebsprüfungen nehmen weiter zu
- Regierungswechsel und dieersten Vorboten
- Schenkungsteuer bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
-Gelangensbestätigung – BMF verlängert Übergangsfrist bis zum 30. Juni
- Verschärfte Gangart bei verspätet eingereichten Steueranmeldungen
06/2012 Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung liegt sicher im Sinne aller Bürger.
Es gibt nun die offizielle Pflicht für alle Arbeitgeber, durch geeignete risikoorientierte Maßnahmen die Zuverlässigkeit der eigenen Beschäftigten zu überprüfen. Der Bundestag hat aber den Regierungsentwurf, der die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten schon bei mehr als 9 ständig beschäftigten Mitarbeitern forderte, zum Glück noch abgelehnt.
Verdachtsmeldungen sind jedoch unverzüglich telefonisch, fernmündlich oder durch elektronische Datenübermittlung beim Bundeskriminalamt zu melden. Hier gilt die Ausnahme der Verschwiegenheit. Verstöße können immerhin mit einer Geldstrafe von 100.000,00€ geahndet werden.