In den Teilen 1 - 4 unserer Serie behandelten wir bereits folgende Themen:
- Betriebsprüfungen nehmen weiter zu
- Regierungswechsel und dieersten Vorboten
- Schenkungsteuer bei GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern
- Gelangensbestätigung – BMF verlängert Übergangsfrist bis zum 30. Juni
05/2012 Verschärfte Gangart bei verspätet eingereichten Steueranmeldungen
Ab sofort werden verspätet eingereichte Steueranmeldungen viel schneller an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeleitet. Eine zu späte Abgabe ist im Zweifel eine Hinterziehung oder zumindest eine leichtfertige Steuerverkürzung.
Alle Steuerpflichtigen sollten daran denken, die notwendigen Unterlagen fristgerecht bei ihrem Steuerberater einzureichen, damit genügend Zeit bleibt fristgerecht alle Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zu erstellen.