Am 10.12.2014 wurde die 1. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Friseurhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie trat am 01.01.2015 in Kraft und bereits am 31.07.2015 wieder außer Kraft.
Damit gilt im Friseurhandwerk seit dem 01. August 2015 deutschlandweit der Mindestlohn von € 8,50.