FachNews

Neue Sachbezugswerte und Beitragsbemessungs-grenzen/Jahresentgelt-grenzen 2014

1. Sachbezüge

Die maßgeblichen Sachbezugswerte werden sich zum 01.01.2014 erhöhen. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicher-ungsentgeltverordnung angepasst. Diese Sachbezüge sind auch in der neuen Höhe sowohl steuerpflichtig als auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Sachbezugswert für Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird ab 01.01.2014 voraussichtlich von 224,00 € auf 229,00 € angehoben. Damit werden für Mahlzeiten, die der Arbeitgeber verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung stellt, folgende Sachbezugswerte anzusetzen sein:

- Frühstück 1,63 €

- Mittag- oder Abendessen 3,00 €.

Unterkunft und Miete

Hier wird der Monatswert voraussichtlich von 216,00 € auf 221,00 € angehoben werden. Für den Quadratmeter gelten 2014 damit 3,88 € und bei einfacher Ausstattung geltend voraussichtlich 3,17 € pro Quadratmeter.

 

Verpflegungsmehraufwendungen

Wie wir Ihnen bereits in unseren News vom 01.10.2013 mitgeteilt hatten, gibt es ab 2014 nur noch 2 Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Diese betragen nun je Kalendertag

- 24,00 € bei einer Abwesenheit ab 24 Stunden,

- 12,00 € für den An- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit und bei  eintägiger Abwesenheit von mehr als 8 Stunden.

 

2. Beitragsbemessungsgrenzen/Jahresentgeltgrenzen

Das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer wird nicht in unbeschränkter Höhe für die Beitragsberechnung herangezogen. Es gibt Höchstbeträge. Diese werden Beitragsbemessungsgrenzen genannt. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden mit den gültigen Beitragssätzen nur bis zur Höhe der jeweiligen Bemessungsgrenze erhoben.

 

Nachstehend die neuen Werte:

 

Renten- und Arbeitslosenversicherung alte Länder jährlich:      71.400,00 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Länder jährlich:    60.000,00 €

 

Renten- und Arbeitslosenversicherung alte Länder monatlich:    5.950,00 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Länder monatlich:  5.000,00 €

 

Kranken- und Pflegeversicherung gesamt jährlich:                    48.600,00 €

Kranken- und Pflegeversicherung gesamt monatlich:                  4.050,00 €

 

Ab 2014 soll der Rentenversicherungsbeitrag bei 18,4 % liegen. Derzeit beträgt er 18,9%

 

Wann ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich?

Früher belief sich die Wechselfrist auf einen Zeitraum von 3 Jahre, in welchem das beitragspflichtige Entgelt über die Jahresentgeltgrenze kommen muss. Zwischenzeitlich ist diese Frist auf ein Jahr reduziert worden. Es ist nun auch für Angestellte und Arbeitnehmer möglich, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, wenn das Jahreseinkommen brutto über der jeweils gültigen Pflichtversicherungsgrenze liegt. Für das Jahr 2013 beläuft sich die Grenze auf 52.200,00 € jährlich. Der voraussichtliche Wert für 2014 beträgt 53.550,00 €.

 

Sollten Sie Fragen zu den obigen Themen haben, steht Ihnen das Lohn-Team von BÄUERLE . Steuerberater gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns!

Auch im Bereich Betriebliche Altersvorsorge und Private Krankenversicherung können wir Ihnen unsere steuerliche Beratung anbieten bzw. vertrauensvolle Partner empfehlen.

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