Auch wer sich verschuldet hat, soll noch genügend Geld zum Leben zur Verfügung haben. Um den Schuldnern ein Existenzminimum und die Erfüllung von bestehenden Unterhaltspflichten zu sichern, legt der Gesetzgeber daher Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen fest. Diese wurden zum 1. Juli wieder erhöht.
Lesen Sie hierzu den Artikel aus Haufe.de vom 02.07.2015:
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