Es ist vorgesehen, ab 2012 die Beitragsbemessungsgrenzen in den Zweigen der Sozialversicherung, d. h. für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, anzuheben, da sich die allgemeine Gehaltsentwicklung im Vorjahr (2010) um ca. 2% nach oben verändert hat.
Im Endeffekt bedeutet dies, dass es für Gutverdiener teurer wird.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in unserem Downloadbereich unter<link internal-link> Arbeitshilfen Lohnbuchhaltung.
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