Theorie: Ab 2012 gehört die bisher gewohnte Lohnsteuerkarte in Papierform nun endgültig der Vergangenheit an. Bereits ab dem Jahr 2011 sollte nach dem ursprünglichen Plan die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Arbeitnehmer, wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmale, Zahl der Kinderfreibeträge und vom Finanzamt eingetragene Freibeträge, den jeweiligen Arbeitgebern über ein elektronisches Verfahren zum Abruf bereit gestellt werden.
Praxis: Technische Probleme und eine Vielzahl von fehlerhaften Daten verhindern nun den geplanten Start um mindestens 3 Monate.
Aufgabe: Jeder Steuerpflichtige hat in den letzten Tagen ein Schreiben vom Finanzamt mit den aktuell bekannten Steuermerkmalen bekommen. Diese Steuermerkmale müssen auf ihre Richtigkeit überprüft werden, da diese die Grundlage für den Lohnsteuerabzug ab 01.01.2012 sind.
NEU: Notwendige Änderungen, auch wenn sie dann unterjährig in 2012 auftreten, müssen sofort dem Finanzamt gemeldet werden.
Rat: Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung sollte professionell erstellt werden. Zu hohe Freibetragseintragungen können als Steuerhinterziehung ausgelegt werden! Wir sind Ihnen hier gerne behilflich.