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Kurioses deutsches Steuerrecht

Das kann man kaum glauben! In einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen wurden wichtige Themen neu geregelt, zum Beispiel:

Mit welchem Steuersatz muss ein Latte Macchiato bei der Umsatzsteuer bewertet werden?

Das ist doch „klar“: Mit einem Milchanteil von mehr als 75% gilt das Heißgetränk als umsatzsteuerlich begünstigtes Lebensmittel und wird mit 7% der Besteuerung unterworfen. Ein Kaffee, ein Espresso oder ein Espresso Macchiato mit einem geringeren Milchanteil bleibt bei 19% Umsatzsteuer.

Und "Coffee to Go"?

Der Steuersatz bei der Mitnahme von Heißgetränken aus Getränkeautomaten wurde ebenfalls wieder einmal neu geregelt: Normaler Kaffee und Tee werden weiterhin mit 19% besteuert, Kakao mit 75% und mehr Milchanteil mit nur 7%, eine Suppe bleibt weiterhin bei 7%.

Das soll mal einer verstehen….

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