Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden und sollen so auch eventuelle Lücken bei unseren Fachkräften schliessen.
Wichtiger Aspekt für das Baugewerbe:
Kroatische Firmen dürfen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.
Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen und sieht somit von weiteren Übergangsregelungen ab.