Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden und sollen so auch eventuelle Lücken bei unseren Fachkräften schliessen.
Wichtiger Aspekt für das Baugewerbe:
Kroatische Firmen dürfen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.
Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen und sieht somit von weiteren Übergangsregelungen ab.
<link http: www.bundesregierung.de content de artikel>www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/06/2015-06-17-arbeitnehmerfreizuegigkeit-kroatien.html