Im kommenden Jahr müssen Kindergeldberechtigte eindeutig identifizierbar sein. Dadurch sollen doppelte Auszahlungen verhindert werden. Deshalb müssen Eltern ab 1. Januar 2016 ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer sowie die ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.
Auf Neuanträgen gibt es ein spezielles Feld für die Steueridentifikationsnummer.
Beziehen Eltern bereits Kindergeld und die Steueridentifikationsnummer liegt noch nicht vor, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert.
Wo findet man aber seine Steueridentifikationsnummer? Seit 2008 hat das Bundeszentralamt für Steuern allen Personen, die mit einer Hauptwohnung im Melderegister von Deutschland registriert sind, eine Steueridentifikationsnummer mitgeteilt. Zu finden ist die Nummer zum Beispiel aber auch auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder dem Einkommensteuerbescheid.
Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steueridentifikationsnummer.
Die Steueridentifikationsnummern sind der Familienkasse schriftlich mitzuteilen.
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