Nun gibt es doch eine Erleichterung für Arbeitnehmer, die nur selten an den Firmensitz fahren. Es kann nun auch anstatt der bisher pauschalen Regelung mit
0,03% des Bruttolistenpreises x Entfernungskilometer
auf die Ermittlung der Echttage umgestellt werden.
Bsp.
Das Wahlrecht ist für das gesamte Kalenderjahr einheitlich auszuüben.
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