FachNews

Erstes positives Urteil in Sachen "Zählprotokoll"

Nach der kürzlichen Verschärfung durch den Gesetzgeber für elektronische Registrierkassen bei "bargeldintensiven Betrieben", hat der Bundesfinanzhof am 16.12.2016 nun PRO Steuerpflichtiger entschieden, dass ein fehlendes Zählprotokoll nicht ausreicht, um die Kasse zu verwerfen und nur zu schätzen.

Wir empfehlen hierzu unseren davon betroffenen Mandanten, weiterhin als zusätzliche Dokumentation die Zählprotokolle zu erstellen und aufzuwahren. Jeder, der eine offene Ladenkasse hat, zählt ohnehin jeden Abend seinen Bargeldbestand. Das Registrieren der Beträge im Rahmen eines  Zählprotokolls zur Kontrolle ist deshalb kein wirklicher Mehraufwand!

Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater

 

 

 

KanzleiNews

Klasse Kanzlei-Bewertung durch unsere MitarbeiterInnen!!

Mehr ...

KanzleiNews

Die sportliche Kanzlei macht ihrem Namen alle Ehre

Mehr ...

KanzleiNews

Gewinner des BÄUERLE-Bundesliga-Tippspiels 2022/23

Mehr ...

FachNews

Aktuelle Steuernews für Juli 2023

Mehr ...

FachNews

DATEV Arbeitnehmer Online - sinnvoll für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr ...