FachNews

Erstes positives Urteil in Sachen "Zählprotokoll"

Nach der kürzlichen Verschärfung durch den Gesetzgeber für elektronische Registrierkassen bei "bargeldintensiven Betrieben", hat der Bundesfinanzhof am 16.12.2016 nun PRO Steuerpflichtiger entschieden, dass ein fehlendes Zählprotokoll nicht ausreicht, um die Kasse zu verwerfen und nur zu schätzen.

Wir empfehlen hierzu unseren davon betroffenen Mandanten, weiterhin als zusätzliche Dokumentation die Zählprotokolle zu erstellen und aufzuwahren. Jeder, der eine offene Ladenkasse hat, zählt ohnehin jeden Abend seinen Bargeldbestand. Das Registrieren der Beträge im Rahmen eines  Zählprotokolls zur Kontrolle ist deshalb kein wirklicher Mehraufwand!

Ihr Team von BÄUERLE . Steuerberater

 

 

 

FachNews

Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können

Mehr ...

KanzleiNews

EXZELLENTER ARBEITGEBER 2023 - wir sind stolz darauf!

Mehr ...

KanzleiNews

Für 2023 wünschen wir das Allerbeste!

Mehr ...

KanzleiNews

Ein Riesenberg an Zinsbescheiden

Mehr ...

FachNews

Verfahrensrechtliche Erleichterung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2021 UND Fristverlängerung für Endabrechnung der Neustarthilfe

Mehr ...