Am 1. Juni 2015 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf vorgelegt mit den geplanten Veränderungen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Bis 30. Juni 2016 muss das Gesetz geändert werden, um damit die Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen auszuräumen. Hier geht es speziell um die Steuerbegünstigung bei der Übertragung von Betriebsvermögen.
Ergebnis: Es ist keine einzige Verbesserung geplant! Sondern es kommt ausschließlich zu Verschärfungen.
Unsere Empfehlung: Wenn es betriebswirtschaftlich und zivilrechtlich sinnvoll ist, sollten geplante Übertragungen vorgezogen werden.