Elena Stark, die erst vor einem Jahr erfolgreich die Steuerberaterprüfung ablegte, scheute die Weiterbildung nicht und hängte recht zügig im Anschluss an den erworbenen Steuerberatertitel eine zusätzliche nebenberufliche Ausbildung zur „Fachberaterin für Unternehmensnachfolge“ an.
Was beinhaltet diese Ausbildung? Wer kann hiermit beraten werden?
Jeder Unternehmer steht irgendwann vor der Herausforderung, seine Unternehmensnachfolge zu regeln – ein komplexer Prozess. Dann ist es gut, wenn er einen Vertrauten an seiner Seite weiß, jemanden, der ihn auch unter Umständen in Sachen Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss begleitet. Der ihn und sein Unternehmen sehr gut kennt.
Frau Stark erhielt nun mit der Ausbildung tiefe Einblicke darin, wie Unternehmensnachfolge sinnvoll und erfolgreich gestaltet und begleitet werden kann. Wenn es beispielsweise um Eigentumsverhältnisse oder Erbschaften geht. Oder wenn der geplante familiäre Nachfolger nicht der Geschäftsführer ist, der das Unternehmen in eine erfolgreiche Zukunft führen kann. Zivilrechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, Unternehmensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuerliche Aspekte, Unternehmensbewertung oder das Umwandlungsrecht sind nur einige Aspekte, die es bei diese diesem komplexen Thema zu beachten gilt.