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Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

Quelle: Spiegel-Online

Homo-Ehen haben auch ein Recht auf Ehegattensplitting. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Regelung soll sogar rückwirkend zum Jahr 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten. Lob kommt aus der FDP, CDU-Politiker stellen Forderungen an die eigene Partei.

Karlsruhe - Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen auch vom Ehegattensplitting profitieren können. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Die Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnern sei verfassungswidrig.

Das Gericht verlangte, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Die bestehenden Regelungen zum Ehegattensplitting für Eheleute könnten bis zu einer neuen Regelung übergangsweise auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt werden, hieß es. Das gilt allerdings nur für Fälle, in denen der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.

Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich, weil es seiner Auffassung nach keine "gewichtigen Sachgründe für eine Ungleichbehandlung" gibt. Bis auf die Union hatten zuletzt alle im Bundestag vertretenen Parteien für eine solche Gleichstellung plädiert.


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